Als Wahlarzt möchte ich Ihnen eine bestmögliche medizinisch-ganzheitliche Versorgung ermöglichen. 

Die Abrechnung erfolgt an Hand erbrachter medizinischer Leistungen und Zeitaufwand. Das Honorar orientiert sich an den privatärztlichen Honorarempfehlungen der österreichischen Ärztekammer. Eine direkte Verrechnung mit den Krankenkassen ist daher nicht möglich. 
Das Honorar für die erbrachten ärztlichen Leistungen wird zunächst direkt von Ihnen als Patienten bezahlt. Nach der Behandlung können Sie in bar bezahlen. Sie erhalten eine Rechnung, die Sie dann bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. 
Ihre Krankenkasse erstattet Ihnen einen Teil des Honorars zurück (Refundierung). Viele Privatversicherungen übernehmen darüber hinaus den Restanteil des Behandlungshonorars. 

Kein Anspruch auf Kostenerstattung besteht 

  • wenn Leistungen auch durch Kassenärzte nicht verrechnet werden können (Sportuntersuchungen, Versicherungsgutachten,…)
  • wenn Sie im gleichen Quartal/Monat einen zweiten Arzt für Allgemeinmedizin in Anspruch nehmen
  • in diesem Fall ist eine Überweisung an meine Praxis erforderlich, um eine Kostenrückerstattung zu ermöglichen. Falls Sie eine Urlaubsvertretung Ihres Kassenarztes benötigen, sind ebenso Kostenrückerstattungen vorgesehen.


Ausnahmen: 

Ich arbeite mit Laboren, Röntgeninstituten und Ordinationen zusammen, die einen Kassenvertrag haben. Die anfallenden Kosten werden dann direkt mit Ihrer Versicherung abgerechnet.